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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde durch Senatsbeschluss mit Wirkung zum 15.01.2022 zum zweiten Mal geändert. Auch dieses Mal gab es hierzu wieder eine Abstimmung aller Berliner Sportämter, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem Berliner Fußballverband und dem Landessportbund Berlin.
Die Regelungen für die Sportausübung (Trainings- und Wettkampfbetrieb) wurden nicht geändert. Nach dem Wortlaut der neuen Verordnung hat eine Auffrischungsimpfung (das sogenannte „Boostern“) keine Auswirkungen auf die Testsituation im Sport – es bleibt also alles wie bisher. Sie werden weiterhin aktuell informiert.